Vermietungskonditionen
1. BEGRIFFE
- Vermieter - Delpol Event Production S.C./Vertreter der Firma DEP.
- Besteller - eine Person oder Firma
- Event - Schulung, Konferenz oder andere Veranstaltung organisiert durch den Besteller, während der die durch die Firma DEP vermietete, themenbezogene Dekorationen verwendet werden.
- Bestellung – ein zwischen der Firma DEP und dem Besteller abgeschlossener zivilrechtlicher Vertrag, dessen Gegenstand die Vermietung der themenbezogenen Dekorationen ist.
- Vertragsgegenstand – Vermietung der Dekorationen/der Beleuchtung/der Kostüme/des Bühnenbilds.

2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
- Die Firma DEP erklärt, dass sie die alleinige Eigentümerin der im Angebot dargestellten Dekorationen ist.
- Die Firma DEP ist ein Verleih von Dekorationen und erbring keine bühnenbildnerischen Dienstleistungen wie Anpassung und Gestaltung von Innenräumen, Revitalisierung von Innenräumen.
- Endgültige Reservierung der zu verleihenden Dekorationen bedeutet, dass eine Vereinbarung mittels eines ausgefüllten und unterzeichneten Formulars abgeschlossen wurde.
- Im Falle ausbleibender Zahlung ist der Vermieter berechtigt, von der Erfüllung der Bestellung zurückzutreten.
- Die Zahlung eines Vorschusses oder des Gesamtbetrags erfolgt aufgrund einer Proformarechnung.
- Die MwSt.-Rechnung wird durch den Vermieter innerhalb von 7 Arbeitstagen nach der Buchung der Finanzmittel auf dem Bankkonto oder dem Erhalt des Barbetrags ausgestellt.
- Aufgrund der unterzeichneten Bestellung stellt der Vermieter dem Besteller den vereinbarten Satz an Dekorationen zur Verfügung.
- Der Vermieter ist verpflichtet, die geltenden Vorschriften zu beachten und die vorliegende Ordnung einzuhalten. Der Besteller, der die Bestimmungen der vorliegenden Ordnung nicht einhält, haftet für jegliche durch DEP und Dritte erlittenen Schäden.
- Die Dekorationen werden nach der Zahlung des in der Bestellung festgesetzten Betrags durch den Besteller verliehen.
- Der Preis für Vermietung der Dekorationen wird durch den Vermieter individuell, je nach der Verfügbarkeit der Dekorationen im jeweiligen Zeitraum festgesetzt.
- Der Besteller ist verpflichtet, eine Person zu benennen, die für den Kontakt in Bezug auf die Bestellung von Dekorationen zuständig ist.
- Der Vermieter haftet nicht für Zufälle, die die Montage oder die Vermietung von Dekorationen selbst verhindern.
- Der Rückruf der Vermietung von Dekorationen kann mindestens 30 Tage vor dem geplanten Event erfolgen. Nach dieser Frist ist der Besteller verpflichtet, die Gesamtkosten der Vermietung zu begleichen.
- Die auf Seiten des Vermieters für Montage zuständige Person wird dem Besteller 3 Tage vor der Vermietung zugeordnet.
- Der Besteller ist verpflichtet, den Vermieter über die Änderung des Montageortes wenigstens 3 Tage vor dem Event zu benachrichtigen. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, die Transportkosten anzupassen.
- Der Transport von anderen Gegenständen als die dem Vermieter gehörenden Dekorationen ist zusätzlich zahlbar, und die Firma DEP übernimmt keine Haftung für die während des Transports entstandenen Beschädigungen.
- Die Vermietung der Dekorationen ist für 48 Stunden vorgesehen, es sie denn, das in der Bestellung etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Elemente gegen andere, ähnliche Elemente auszutauschen, falls die bestellten Elemente während der vorherigen Vermietung beschädigt worden sind.
- Das tatsächliche Erscheinungsbild der Dekorationen kann von dem im Angebot dargestellten Erscheinungsbild geringfügig abweichen, was aus der Beleuchtung, Erneuerung und Reparatur der Dekorationen nach jeder Vermietung resultiert.
- Die Firma DEP erklärt, dass die für die Herstellung der Dekorationen verwendeten Materialien über erforderliche Zertifikate verfügen.
- Für etwaige zusätzliche Brandschutzsicherung werden zusätzliche Kosten berechnet.
- Die im Angebot der Firma DEP dargestellten Fotos sind das Eigentum des Vermieters. Alle Versuche, sie ohne Zustimmung des Vermieters zu kopieren, unterliegen dem Urheberrecht.
- Jegliche Streitigkeiten, die wegen der Vermietung der Dekorationen entstehen können, werden durch das für DEP zuständige Gericht entschieden.
- DEP behält sich das Recht vor, die Änderungen in die geltende Ordnung einzufügen. Alle Änderungen werden in die Ordnung laufend aufgenommen und auf der Web-Seite veröffentlicht.

3. LIEFERUNG, HINEINTRAGEN VON ELEMENTEN
- Lieferung und Rückgabe von Dekorationen erfolgt mithilfe des durch den Fahrer/Vertreter der Firma DEP organisierten Transports.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Möglichkeit der Durchführung einer Montage abzuschätzen, und zwar: die Größe der einzutragenden Elemente, Größe der Durchgänge, des Aufzugs usw. zu berücksichtigen.
- Mangels der Möglichkeit, die Elemente hineinzubringen, ist der Besteller nach wie vor verpflichtet, die Gesamtkosten für die Vermietung zu bezahlen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für fehlende Möglichkeit, die Elemente an den bestimmten Ort zu bringen, wo das Event stattfindet.
- Mangels des Aufzugs (oder falls die Elemente nicht in den Aufzug hineinpassen) wird für das Hineintragen der Dekorationen eine zusätzliche Vergütung berechnet, die von dem Gewicht der einzelnen Elemente, Anzahl der Elemente und dem Umfang des Pakets abhängig ist.
- Falls während der Lieferung keine Person anwesend ist, die für die Bestellung zuständig oder für die Abnahme der Dekoration (auf Seiten des Bestellers) ermächtigt ist, ist der Vermieter berechtigt, die Montage der Dekoration zu verweigern.
- Der Vermieter wird die Dekoration weder montieren noch dem Besteller übergeben, wenn kein Übergabeprotokoll durch den Besteller oder eine andere ermächtigte Person unterzeichnet wird. In diesem Fall wird jedoch der Besteller nicht von der Begleichung der Gesamtkosten für die Vermietung freigestellt.
- Die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Besteller gilt als eine Bestätigung dafür, dass er die Dekorationen gemäß der Spezifikation und im entsprechenden technischen Zustand erhalten hat.
- Der Besteller ist verpflichtet, den Platz für Entladung möglichst nah zum Montageort sicherzustellen. Alle Gebühren im Zusammenhang mit der Entladung (Parkplatzgebühren, Strafzettel) werden durch den Besteller übernommen.

4. Uhrzeit des Montagebeginns
- Uhrzeit des Montagebeginns ist mit der Uhrzeit des Zugangs zur Montagestelle gleichbedeutend.
- Der Vermieter ist verpflichtet, den Montageort mindestens 2 Stunden vor dem geplanten Event zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dass in der Bestellung etwas anderes bestimmt ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, die Uhrzeiten der durch andere Truppen auszuführenden Montagearbeiten anzugeben, um die Uhrzeit der Dekorationsmontage korrekt abschätzen zu können. Dies gilt für die sog. Großmontagen.
- Im Fall einer erheblichen Verspätung der festgesetzten Uhrzeit des Beginns der Montage der Dekorationen garantiert der Vermieter nicht eine ordnungsgemäße Aufstellung der Elemente, er ist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird jedoch der Besteller von der Begleichung der Gesamtkosten für die Vermietung nicht freigestellt.
- Im Fall einer Verspätung der Dekorationsmontage oder mangels des Zugangs zum Montageort übernimmt der Vermieter keine Haftung für das Resultat der Montage.
- Die Verlängerung der Vermietung der Dekorationen ist von der Verfügbarkeit jeweiliger Dekorationen und von weiteren geplanten Vermietungen abhängig. Etwaige Verlängerung der Vermietung ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, keine Zustimmung für die Verlängerung der Vermietung der Dekorationen zu erteilen.

5. Montageprozess
- Der Vermieter ist verpflichtet, die sog. Grundmontage durchzuführen (ohne die Arbeiten in der Höhe).
- Allerlei Arbeiten in der Höhe sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, und der Vermieter soll über solche Arbeiten rechtzeitig informiert werden.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Aufstellung der Dekorationen früher zu überdenken.
- Falls kein Plan für die Aufstellung der Dekorationen vorgelegt wird, wird der Vermieter die Dekorationen nach eigenem Ermessen aufstellen.
- Der Vermieter ist zur einmaligen Aufstellung von Dekorationen verpflichtet. Etwaige Änderungen der Lage einzelner Elemente sind zusätzlich zahlbar und von dem Montagezeitplan des Vermieters abhängig.
- Im Fall der Bestellung einer hohen Anzahl an Elementen kann der Vermieter verlangen, den Plan für Aufstellung der Dekorationen früher vorzulegen.
- Alle Elemente, die einer Stromquelle bedürfen, sind jeweils mit einem 1 m langen Kabel ausgestattet. Die Vermietung eines Verlängerungskabels ist zusätzlich zahlbar.

6. Nutzung der Dekorationen
- Die Dekorationen sind Bestandteile des Bühnenbildes, sie sind keine Gebrauchsgegenstände.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Kosten für Reparaturen jeglicher Beschädigungen, die an den Dekorationen während der Vermietung entstanden sind, zu begleichen.
- Die Kosten für Reparaturen der Dekorationen werden individuell bewertet.
- Die Firma Delpol Event Production besitzt eine gültige Haftpflichtversicherungspolice.
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Dekoracje Tematyczne ul. Zawodzie 16, 02-981 Warszawa